Rechtsprechung
LSG Berlin, 20.10.2004 - L 6 AL 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweise Rücknahme der Bewilligung von Anschlussarbeitslosenhilfe und damit verbundene Erstattungsforderung; Vertrauensschutz bei grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts; Voraussetzungen für das Vorliegen grob fahrlässiger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.09.2003 - S 56 AL 2149/03
- LSG Berlin, 20.10.2004 - L 6 AL 65/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Berlin, 20.10.2004 - L 6 AL 65/03
Dies ist dann der Fall, wenn er einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und daher nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 -B 11 AL 21/00 R- in SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 m.w.N.).
- LSG Bayern, 27.11.2008 - L 8 AL 224/06 Insofern ist zunächst ist festzustellen, dass allgemein bekannt war, dass die Umstellung von DM- auf Euro-Beträge zum Jahreswechsel 2002 im Verhältnis von ungefähr 2 zu 1 (2 DM = 1 EUR) erfolgt ist; hiervon geht der erkennende Senat (vgl. dazu die Urteile vom 19.05.2006, Az.: L 8 AL 16/06, 07.07.2006, Az.: 116/05, 25.08.2006, Az.: L 8 AL 218/05) mit den Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.06.2007, L 12 AL 97/06), Berlin (Urteil vom 20.10.2004, L 6 AL 65/03) und Baden-Württemberg (Urteil vom 12.09.2006, L 13 AL 1070/05) aus.
Solchen Überlegungen hätte allenfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung Rechnung getragen werden können, die jedoch gemäß § 330 Abs. 2 SGB III nicht stattfindet (vgl. dazu auch LSG Berlin, Urteil vom 20.10.2004, L 6 AL 65/03).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 12 AL 97/06
Arbeitslosenversicherung
Dem hätte nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung Rechnung getragen werden können, die jedoch bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X gemäß § 330 Abs. 2 SGB III ausgeschlossen ist (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 20.10.2004 - Az.: L 6 AL 65/03).Mit dem LSG Berlin (Urteil vom 20.10.2004 - L 6 AL 65/03 -) und dem LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 12.09.2006 - L 13 AL 1070/05 -) geht der Senat davon aus, dass die Umstellung von DM- auf Euro-Beträge zum Jahreswechsel 2002 im Verhältnis etwa 2 zu 1 allgemein bekannt war.
- LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - L 3 AL 82/05
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Überzahlung …
Dieser bei einer etwaigen Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Aspekt kommt vorliegend nicht zum Tragen, da die Beklagte bei ihrer Rücknahmeentscheidung nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X Ermessen kraft Gesetzes (§ 330 Abs. 2 SGB III) nicht ausüben durfte (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 20. Oktober 2004, L 6 AL 65/03, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbar-keit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2004, L 12 AL 215/03, in juris veröffentlicht).